· Pressemitteilung

Wahlausschreibung und Einladung zur Mitgliederversammlung

Am 04.04.2025 findet die Neuwahl der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses und der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirks- und Landesversammlung statt. Hiemit laden wir zu Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit berufe ich die Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des BRK-Kreisverbandes Augsburg- Land am Freitag, 04.April 2025, um 19:00 Uhr in der Singoldhalle in 86399 Bobingen, Willi-Ohlendorf-Weg 1, ein.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. a) Bericht des Vorsitzenden
    b) Bericht des Schatzmeisters
    c) Bericht zur letzten Revision
    d) Bericht des Haushaltsausschusses
  3. Aussprache zu den Berichten
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Bericht des Wahlvorbereitungsausschusses
  6. Bildung eines Wahlausschusses
  7. Neuwahl der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses und der Delegierten zur Bezirks- und Landesversammlung
  8. Anträge
  9. Verschiedenes

Anträge zur Mitgliederversammlung sind spätestens bis zum 21.03.2025 schriftlich an den Vorsitzenden des Kreisverbandes zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Harald G ü l l e r, MdL a.D.
Vorsitzender

Wahlausschreibung für die Neuwahl der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses und der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirks- und Landesversammlung
 

Die Unterzeichneten wurden gemäß § 2 der Wahlordnung vom Vorstand als Wahlvorbereitungsausschuss bestellt.
Für die am 04.April 2025, 19.00 Uhr in der 

Singoldhalle in 86399 Bobingen
Willi-Ohlendorf-Weg 1

stattfindende Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Kreisverbandes Augsburg-Land des Bayerischen Roten Kreuzes sind Wahlvorschläge an den Wahlvorbereitungsausschuss

BRK-Kreisverband Augsburg-Land
Gabelsbergerstraße 20
86199 Augsburg 

zu richten.
 

Die Wahlvorschläge müssen bis 24.03.2025, 18:00 Uhr, dem Wahlvorbereitungsausschuss vorliegen. Die Abgabe von Wahlvorschlägen kann formlos erfolgen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden. Eine Einreichung von Wahlvorschlägen per email ist zulässig, wenn die unterzeichnete Einverständniserklärung als Anhang beigefügt ist. Eine Rücknahme von Wahlvorschlä-gen ist bis zum Ablauf der Einreichungsfrist möglich.
 

Gemäß § 26, 27 und 28 der BRK-Satzung sind zu wählen:
Vorstandschaft:
1. der Vorsitzende,
2. Erster Stv. Vorsitzender
3. Zweiter Stv. Vorsitzender
4. der Chefarzt
5. der Stv. Chefarzt
6. der Schatzmeister
7. der Stv. Schatzmeister
8. der Justitiar
9. der Konventionsbeauftragte
 

ferner die Mitglieder für den /die Haushaltsausschuss Bezirksversammlung Landesversammlung
7 Mitglieder 7 Delegierte 4 Delegierte
3 Ersatzmitglieder 7 Ersatzdelegierte 4 Ersatzdelegierte
 

Sämtliche Wahlbewerber können Männer oder Frauen sein. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein.
Vorschlagsberechtigt für alle Ämter sind Männer und Frauen, die wahlberechtigt sind. Das aktive Wahlrecht steht den BRK-Mitgliedern des BRK-Kreisverbandes zu, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das passive Wahlrecht ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen ergeht eine gesonderte Einladung.
 

Der Wahlvorbereitungsausschuss
Klaus Gruber, Gerald Eichinger, Bartl Weinmüller, Georg Egger, Lorenz Dollinger 
Vorsitzender, Stv. Vorsitzender, Beisitzer, Beisitzer, Beisitzer