Das Deutsche Rote Kreuz rettet Menschen, hilft in Notlagen, bietet Menschen eine Gemeinschaft, steht den Armen und Bedürftigen bei und wacht über das humanitäre Völkerrecht - in Deutschland und in der ganzen Welt.
Das Bayerische Rote Kreuz ist einer von 19 Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes e.V. Es ist aus historischen Gründen als einziger Landesverband nicht als eingetragener Verein, sondern als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren. Grundlage unseres Handelns ist das Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK-Gesetz) vom 16.7.1986 (GVBL. S. 134, BayRS 281-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 310 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBL. S. 286).
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