Erwachsene, die der Hilfe im Sinne des Betreuungsrechts (§§ 1896 ff Bürgerliches Gesetzbuch) bedürfen, werden auf Antrag durch einen Betreuer oder eine Betreuerin unterstützt. Die Betreuer helfen u.a. bei Finanzangelegenheiten, Beantragung von Renten- und Sozialleistungen, der gesundheitlichen Versorgung, der Regelung von Wohnungs- und Mietangelegenheiten und der Lösung von Alltagsproblemen.
Der Familienentlastende Dienst unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und ihre Familien mit Behinderungen zu Hause oder außerhalb, einzeln oder in Gruppen. Die Betreuung erfolgt u. a. durch ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, FSJler, die durch hauptamtliche Mitarbeiter/innen begleitet werden. Letztere koordinieren und organisieren die Angebote des FED und fungieren als Beratungsstelle für Betroffene und ihre Angehörigen.
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner Kontakt auf.