Wie wichtig sind die Förderbeiträge für die Finanzierung des Roten Kreuzes ?
Wie sicher sind die Einnahmen aus den Fördermitgliedsbeiträgen ?
Wofür werden die Förderbeiträge verwendet ?
Die Förderbeiträge werden zweckgebunden für die folgende Bereiche verwendet (Basis 2019)
Wie hoch sind die Förderbeiträge ?
Wie läuft eine Fördermitgliedswerbung ab ?
- telefonische Erhöhungswerbung
- Haustürwerbung
- Neuwerbung / öffentliche Werbung
Was bekomme ich als Fördermitglied ?
Wie hat sich die Zahl der Förderer des BRK in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Warum macht das BRK Haustür-Fundraising?
Wie wird sichergestellt, dass die Haustürwerber sich korrekt verhalten?
- Die Gespräche dürfen nicht aggressiv oder aufdringlich geführt und etwaige Schwächen, wie Seh- und Hörschwierigkeiten, ein geistiges und/oder körperliches Handicap oder Sprachunkenntnis ausgenutzt werden.
- In Aussiedlereinrichtungen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Nichtsesshafte darf grundsätzlich nicht geworben werden.
- Ebenso dürfen Personen, die noch nicht volljährig sind, nicht als neues Fördermitglied gewonnen werden.
- Bargeld, Schecks oder Sachspenden dürfen im Zusammenhang mit der Mitgliedergewinnung nicht angenommen werden.
- Den Angesprochenen muss deutlich gemacht werden, dass es sich bei der Mitgliedschaft nicht um eine einmalige Spende, sondern um eine dauerhafte Unterstützung handelt.
- Bei der Gewinnung neuer Fördermitglieder dürfen die beauftragten Mitarbeitenden, die nicht hauptamtlich für den werbenden BRK-Verband tätig sind, nicht als direkter Vertreter der jeweiligen Organisation auftreten, sondern müssen den Interessenten die Art der Geschäftsbeziehung darlegen. Die Mitgliedergewinnung ist als eine von einem Dienstleister durchzuführende Maßnahme darzustellen, durch entsprechende Verweise auf den Aufnahmeanträgen und den Namensschildern sowie Rotkreuz-Ausweisen, die die beauftragten Mitarbeitenden stets bei sich tragen.
- Eine negative Darstellung von anderen Einrichtungen oder Organisationen wird nicht geduldet.
- Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass der Werbebeauftragte ein Notfallhelfer ist, der sich in einem Rettungseinsatz befindet.
Wie kann ein Bürger sicher sein, dass es sich bei dem Werber wirklich um einen BRK-Beauftragten handelt?
- Der Werbebeauftragte ist Mitglied im Bayerischen Roten Kreuz bzw. zu einer Rotkreuz-Gemeinschaft zugehörig.
- Der Werbebeauftragte ist in Erfüllung eines dienstlichen Auftrags bzw. mit besonderer Genehmigung (Beauftragung durch den BRK-Verband) unterwegs.
- Seine Erste-Hilfe-Grundausbildung, Erste-Hilfe-Training oder eine höherwertige Ausbildung liegt nicht länger als zwei Jahre zurück.
- Er führt einen gültigen Ausweis zur Mitgliedergewinnung (Ausweis zur Mitgliedergewinnung) mit sich.“