Foto: BRK Kreisverband…
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Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die gesetzlich anerkannte Nationale RotkreuzGesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland und freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich. Als solche hat es die Aufgabe, das Recht und die Pflicht, sich mit seinem gesamten Potential auf den Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen, Krisen und bewaffneten Konflikten vorzubereiten und an deren Bewältigung im Rahmen des Bevölkerungsschutzes mitzuwirken.
Das DRK hat sich durch seine gesamtverbandliche Strategie „Komplexes Hilfeleistungssystem“ darauf vorbereitet - in gemeinsamer Partnerschaft mit allen am Bevölkerungsschutz Beteiligten – sein gesamtes Hilfeleistungspotential in der Bundesrepublik Deutschland und über die Grenzen hinaus bei Katastrophen, Krisen und bewaffneten Konflikten einzusetzen und stets ein fundiertes Krisenmanagement zu gewährleisten.
Dieses System bildet die Basis für die Mitwirkung des Deutschen Roten Kreuzes im Bevölkerungsschutz und bei der Hilfeleistung bei Katastrophen im nationalen und europäischen Raum. Es hat gesamtverbandliche Gültigkeit.