Schon 5 Euro pro Monat helfen uns, damit wir helfen können !

Unser Kreisverband ist stolz auf seine über 15.600 Fördermitglieder. Jedes Mitglied leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, damit wir als Rotes Kreuz unsere satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen können, denn die Arbeit des Bayerischen Roten Kreuz im Landkreis Augsburg ist im Wesentlichen durch die Einnahmen aus den Fördermitgliedsbeiträgen finanziert.

Diese Mittel werden zu 100% für die satzungsgemäßen Aufgaben Ihres Roten Kreuzes verwendet, direkt und ohne Umwege.

Mit einem Jahresbeitrag von 60 Euro können wir zielgerichtet helfen.

Rotkreuz-Gemeinschaften / Ehrenamt
Sie unterstützen unser Ehrenamt ! Die RotKreuz-Gemeinschaften (Bereitschaften, Jugendrotkreuz und die Wasserwacht) sind für die örtliche RotKreuzarbeit in den Gemeinden und Kommunen zuständig. Ihre Finanzmittel erwirtschaften die Gemeinschaften meist selbständig. Für eine erweiterte Unterstützung (Helferversicherung, Einsatzkleidung und Zuschüsse) werden Fördermittel verwendet.
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz wird im Landkreis teilweise durch Zuschüsse und Eigenmittel finanziert. In diesem Bereich sind Kosten für Equipment und Fahrzeugen enthalten. Bei einem Katastrophenfall bekommen wir i.d.R. die Aufwendungen für Material und Verbrauchsstoffe erstattet, der Fahrzeugunterhalt und Wartungsaufwendungen werden über die Fördermitglieder finanziert. Ebenso stehen in naher Zukunft wichtige Ersatzbeschaffungen an, um die Vorhaltung an Fahrzeugen und Equipment zu erfüllen.
Helferausbildung

Einen großen Teil der Förderbeiträge verwenden wir für die eigene Helferausbildung, angefangen von der Sanitätsgrundausbildung bis zur Fachausbildungen im erweiterten Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz.

Mit den Einnahmen aus den Kursen für Erste Hilfe oder weiterführende Lehrgänge können die Ausgaben für Übungsmaterial, Gerätschaften und Lehrmittel nicht komplett abgedeckt werden. Gleichfalls steigen die Anforderungen und dadurch auch die Ausgaben für die Fortbildungen unserer Ausbilder. Der Verlustausgleich wird durch Förderbeiträge durchgeführt.

Satzungsgemäße Aufgaben
Unter den satzungsgemäßen Aufgaben findet sich eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern, wie 
  • Interkulturelle Öffnung
  • Blutspendedienst
  • Einsatzdienste bei Großveranstaltungen
Diese Aufgaben erfahren nur eine geringe Refinanzierung, der Ausgelich erfolgt über die Fördermitglieder
Sozialarbeit
Altenpflege, Senioren, PflegeFoto: M. Wodrich / DRK Schwesternschaft
Fotograf: M. Wodrich, Nutzungsrechte liegen bei den DRK-Schwesternschaften. Weitere Informationen bei Frau Dr. Schink.
Jede zusätzliche Aktion, die wir als Kreisverband im Rahmen der Sozial- und Behindertenarbeit durchführen, die keine ausreichende Refinanzierung erfährt, wird durch Förderbeiträge unterstützt. Dazu zählen z.B.
  • zusätzliche Ausflüge und Events mit und für behinderte Menschen
  • Landesnachforschungdienst und die Familenzusammenführung
  • Einzelfallhilfen für bedürftige Personen
Zentrale Funktionen und Verwaltung

Unter den "Zentralen Funktionen" verbergen sich primär die Unterhaltskosten für Gebäude und Fuhrpark, die nicht z.B. über Mietzuschüsse abgedeckt sind.

Der Bereich der Verwaltung erfährt keine Refinanzierung durch Zuschüsse, dies wird über die Fördermitglieder ausgeglichen.

Über die Verwaltung werden beispielsweise folgende Arbeiten durchgeführt. Der Verwaltungsanteil ist mit 6% relativ niedrig.

  • Mitgliederverwaltung und Betreuung
  • Spendenwesen
  • Planung und Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen
  • Gremeinarbeit

Haben Sie noch Fragen zu der Verwendung der Förderbeiträge?

Kommen Sie einfach auf uns zu.