Die Verantwortlichen für das innerverbandliche Katastrophenmanagement
- K-Beauftragte (Abs. 5.1.1 K-Vorschrift )
- Krisenmanager (Abs. 5.1.4 K-Vorschrift)
- Planungsstab (Abs. 5.1.3 K-Vorschrift)
- Krisenstab (Abs. 5.1.4 K-Vorschrift)
Der Vorstand des BRK-Kreisverbandes Augsburg-Land hat gemäß o. a. Übersicht die Aufgaben wie folgt zugeordnet:
- K-Beauftragter = Rotkreuzbeauftragter
- bzw. Stv. Rotkreuzbeauftragter
Sämtliche Korrespondenz und Kommunikation mit den zuständigen Dienststellen im Landratsamt Augsburg, dem Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung, der Integrierten Leitstelle Augsburg und mit den übergeordneten Rotkreuzdienststellen wird ausschließlich über den Koordinator HA in der Kreisgeschäftsstelle abgewickelt.
Die Einsatzvorbereitung
Einsatzführung und Abwicklung
- Großschadensereignis
- Betreuungseinsatz
- Katastrophenfall
- Katastrophenhilfeeinsatz
Nach dem gemeinsamen Briefing wird die weitere Vorgehensweise bestimmt.
Sämtliche Korrespondenz und Kommunikation mit den zuständigen Dienststellen im Landratsamt Augsburg, dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, der ILS und mit den übergeordneten Rotkreuzdienststellen wird im Einsatzfall ausschließlich über den Einsatzstab in der Kreisgeschäftsstelle abgewickelt. Das Führungsteam Katastrophenschutz bildet sich mindestens 2 x im Jahr weiter.