Rückholdienst
Auslandsrückholung
Die Auslandsrückholung gilt für ununterbrochene Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Monaten und garantiert eine weltweite Rückholung, spätestens nach 14 Krankenhaustagen im Ausland.
Sie ist jeweils für Ehegatten sowie für Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, gültig.
- Kinder und hilfsbedürftige Angehörige bringen wir betreut nach Hause
- Rückholung im Todesfall
- Unterstützung bis zu 2.500 Euro wenn nach stationärer Behandlung keine Rückreise mit dem geplanten Verkehrsmittel möglich ist
- Die Rückholung aus dem Ausland organisiert unsere, rund um die Uhr erreichbare, Leitstelle in Düsseldorf
Inlandsrückholung
Ebenso anspruchsberechtigt sind die genannten Personen bei der Inlandsrückholung, d. h. bodengebundene Rückholung ab dem elften Krankenhaustag, zur ambulanten oder stationären Anschluss-Heilbehandlung am Heimatort. Dies gilt bei allen Reisen mit mehr als einer Übernachtung.
Für den Rücktransport an den Wohnsitz trägt der Versicherte einen Selbstbehalt von 100 Euro, der nur einmal jährlich berechnet wird.
Wichtig: Die Inlandsrückholung gilt NICHT innerhalb Bayerns.
Weiterbildung
Hilfsmittelverleih
- Hilfsmittelverleih beim BRK Kreisverband Augsburg-Land (z. B. Rollstühle, Gehhilfen u. ä.) kostenlos bis zur Höhe des Jahresbeitrages. (Telefon 0821-9001-0)